Staatliche Förderungen

Sparen Sie Energie und Geld mit Hydrobag, Wärmepumpe oder PV-Anlage. Nutzen Sie staatliche Fördermittel und Kredite, um die Energiewende anzukurbeln. Unsere Fachberater helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Lösungen und begleiten Sie bei der finanziellen Unterstützung Ihrer Pläne. 

Gebäudeenergiegesetz 2024

Ab dem 1. Januar 2024 schreibt die deutsche Regierung vor, dass alle neu installierten Heizsysteme zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Verpflichtung gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Außerhalb dieser Gebiete wird die Pflicht frühestens ab 2026 eingeführt. Die Installation einer neuen Heizung hängt stark von der kommunalen Wärmeplanung ab, die von den jeweiligen Kommunen bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 vorgelegt werden soll.

Für den Austausch von Heizungen in Bestandsgebäuden sind Übergangsfristen vorgesehen, um den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme zu erleichtern. Hausbesitzer haben eine Auswahl verschiedener erneuerbarer Heizsysteme, darunter Wärmepumpen und H2-Ready Gasheizungen.

Um den Übergang zu erneuerbarer Wärme zu erleichtern, unterstützt die Bundesregierung den Einbau moderner Heizsysteme mit bis zu 70 % der Anschaffungskosten.

0% Umsatzsteuer auf PV-Anlagen

Seit 2022 sind kleine Photovoltaikanlagen vollständig von Steuern befreit, und zwar automatisch, ohne dass ein entsprechender Antrag gestellt werden muss. 

Diese Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) an oder in Einfamilienhäusern, einschließlich Dächern von Garagen und Carports sowie anderen Nebengebäuden. Auch Photovoltaikanlagen auf anderen Gebäuden sind von der Steuer befreit. 

 Für diese Anlagen gilt jedoch eine maximale Größe von 15 kW (peak) pro Wohn- und Gewerbeeinheit. Diese Regelung begünstigt insbesondere Privatvermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften und Vermietungsunternehmen.

 

 

 

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